Risiken von Smartphones: Keine Wortmeldung zu meiner Anregung im Kreisausschuss

Wie auf “Schule intakt” berichtet habe ich mit Schreiben vom 6. November 2025 dem Kreistag des Rhein-Erft-Kreises vorgeschlagen, nach dem Vorbild anderer Kreise über die Risiken von Smartphones und anderer Bildschirmmedien aufzuklären und über die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen ausführlich zu berichten und zu beraten. Bei meinem Vorschlag handelte es sich um eine Anregung gemäß § 21 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Vorgestern tagte der für Anregungen zuständige Kreisausschuss des Kreistages (Tagesordnung hier, Zusammensetzung des Ausschusses hier). Ich habe als Gast an der Sitzung teilgenommen.

Unter TOP 8, “Aufklärung über die Risiken von Smartphones und anderer Bildschirmmedien”, ging es um meine Anregung. Der Ausschussvorsitzende, Landrat Frank Rock, wies auf die schon unter TOP 5.4 erwähnte Mitteilung “Erkenntnisse in Bezug auf den Medienkonsum im Kindes- und Jugendalter” (Vorgang 381/2025) hin. Diese Mitteilung ist die Stellungnahme der Kreisverwaltung zu meiner Anregung. Der Landrat fragte danach die 15 Mitglieder des Ausschusses, ob es Wortmeldungen gebe. Dies war nicht der Fall. Eine Abstimmung über meine Anregung fand nicht statt. Mit Verweis auf die Stellungnahme zu meiner Anregung sagte ein Mitarbeiter der Verwaltung: “Der Antragsteller kann zufrieden nach Hause gehen.” Das habe ich kurze Zeit später auch gemacht — wobei meine Zufriedenheit nicht daher rührte, wie der Ausschuss sich mit meiner Anregung befasst hatte.

Ich möchte die Angelegenheit hier nicht groß kommentieren, nur so viel:

  • Entspricht das, was der Rhein-Erft-Kreis laut seiner Stellungnahme im Hinblick auf die Aufklärung über die Risiken von Smartphones und anderer Bildschirmmedien macht oder gemacht hat, dem, wozu ich — mit Verweis auf die öffentlichen und im Internet veröffentlichten Aktivitäten anderer Kreise — anregen wollte? Ich sag’ mal ganz vorsichtig (weil ich es mir mit niemandem verderben möchte): nicht zu 100 %.
  • Finde ich es bemerkenswert, dass es gar keine Wortmeldung aus dem Ausschuss zu meiner Anregung gab? Ja.
  • Ist es merkwürdig, dass das zuständige Gremium über eine formale Anregung keinen Beschluss fasst? Ja, das ist ein wenig merkwürdig. (In der Hauptsatzung des Rhein-Erft-Kreises heißt es (§ 20, Abs. 7): “Der Landrat/die Landrätin unterrichtet den Petenten/die Petentin über die Entscheidung über die Anregung oder Beschwerde.” Ich bin gespannt, über welche Entscheidung der Landrat mich unterrichten wird, nachdem der Ausschuss gar keine Entscheidung getroffen hat. Aber vielleicht verstehe ich auch irgendetwas falsch.)

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